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Ausbildung durch den BLV

BLV
Die BLV-Ausbildung nach §11 TierSchG:

Die Ausbildung beim BLV umfasst im Wesentlichen die Basisausbildung zum BLV-Ausbilder und die Sportausbildung.
Die Basis-Ausbildung vermittelt die grundsätzlichen Anforderungen einer tierschutzgerechten Ausbildung.
Der BLV hat die Ausbildung zum BLV-Ausbilder von Grund auf neu strukturiert und den Anforderungen des §11 angepasst. Unser Bestreben ist es, die BLV Ausbildung auf einem hohen Ausbildungsniveau zu halten und weiterzuentwickeln.
Die Ausbildung und Prüfung zum BLV-Ausbilder wurde gemeinsam mit dem Bayerischen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erarbeitet und die Prüfung wird von Amtsveterinären aus den Veterinärämtern in Bayern abgenommen.
Bei Bestehen der Prüfung erhält der Prüfling eine Bescheinigung der Sachkunde für die Anleitung der Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter gemäß §11 Abs.1 Nr. 8f Tierschutzgesetz.

Die Lerninhalte der Basis-Ausbildung sind im Einzelnen:

- Grundsätze einer modernen tierschutzgerechten Ausbildung

- Ethologie, Welpenentwicklung, Rasseunterschiede

- Ausdrucksverhalten und Kommunikation (Hund-Hund, Hund-Mensch)

- Lernverhalten Stress

- Verhaltensprobleme

- Tierschutz

- Übungsgestaltung, Motivation und Training

- Veterinärmedizinische Grundlagen

- Anforderungen an die Ausbildung eines Sporthundes

- Auslegung der Prüfungsordnung BH/VT

- Leistungsbeurteilung und Korrekturmaßnahmen in der Unterordnung

- Das Team Hundeführer und Hund in der Öffentlichkeit

- Der Übungsleiter im Verein und seine Aufgaben

Die Ausbildung zum BLV-Ausbilder umfasst mehrere Seminarmodule.
In den
Grundkursen A - C wird das für die Prüfung erforderliche Wissen vermittelt, im Vorbereitungskurs wird bereits der Prüfungsteil BH-Bewertung im Prädikat und Straßenteil abgeprüft und nochmals auf die Prüfung vorbereitet (Übung und Bewertung des Referates usw.).
Danach wird das vermittelte Wissen an einem Prüfungswochenende ausführlich geprüft.
Die Prüfung zum BLV-Ausbilder nach §11 erfolgt in zwei Schritten.
Zunächst erfolgen eine
schriftliche Prüfung und die Bewertung eines fünfminütigen Referats.
Unter der Voraussetzung, daß diese Prüfungsteile bestanden wurden, wird im zweiten Schritt unter Anwesenheit eines Amtstierarztes die praktische Prüfung abgenommen.
Dieser zweite Prüfungsteil kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Sollte der Prüfling den ersten Teil nicht bestehen, so entfällt die praktische Prüfung.

Voraussetzung für die Prüfung zum BLV-Ausbilder ohne §11-Prüfung ist der Besuch der Grundkurse A bis C und die erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungskurs.
Die Prüfung zum BLV-Ausbilder ohne §11 erfolgt durch eine schriftliche Prüfung und die praktischen Prüfungen 1-3.

Mit Bestehen der Prüfung zum BLV-Ausbilder erhält der Prüfling den BLV-Ausbilderschein (mit oder ohne §11-Genehmigung), der ihn als BLV-Ausbilder ausweist.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt nur, wenn bei Anmeldung nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, die mittels geeigneter Unterlagen nachzuweisen sind. Diese Unterlagen sind nach Anmeldung zur Prüfung vorab per E-Mail an die Seminarorganisation zu versenden und zum Prüfungstermin mitzubringen.
Voraussetzung für die Prüfung zum BLV-Ausbilder mit oder ohne § 11:

      • Erfolgreiche Teilnahme an den Grundkursen A, B, C und Vorbereitungskurs
      • Mindestens drei Jahre Mitglied im BLV
      • Bestätigung vom Verein durch den 1.Vorstand (Formular im Downloadbereich).
      • Mindestens zwei Begleithundeprüfungen oder gleichwertige Prüfungen, die nachweisen, dass er einen selbst ausgebildeten Hund erfolgreich geführt hat.
      • Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre alt)

Weiterbildungsverpflichtung
Der BLV-Ausbilderausweis ist fünf Jahre gültig und wird erneuert, wenn innerhalb dieser fünf Jahre mindestens drei Fort-/Weiterbildungen besucht wurden, die bei der Verlängerung nachgewiesen werden müssen (Eintrag der Genehmigungsnummer im Ausweis oder Teilnahmebescheinigung mit Genehmigungsnummer). Genehmigungen für Seminare werden vom jeweiligen Sportobmann (Sportseminare) oder direkt vom BSA (allgemeine Seminar) erteilt.
BLV-Spartenausbilder (THS, Agility, IPO,RO...) benötigen von den drei Fort-und Weiterbildungen mindestens eine anerkannte Weiterbildung in Ihrer Sparte.

Wichtige Änderung für Seminare und Ausbilderprüfung ab 2017!
Der Vorbereitungskurs wird ab dem Prüfungsjahr 2017 zum Pflichtseminar und somit Voraussetzung zur Prüfungszulassung für alle Ausbilderanwärter auf BLV-Ausbilderschein bzw. BLV+§11-Ausbilderschein!
Bei diesem Seminar wird bereits im Vorfeld die Prädikatsbewertung BH sowie die Bewertung des Straßenteils der BH-VT geprüft, um das Prüfungswochenende zu entlasten und somit mehr Prüfungsteilnehmer zulassen zu können.
Ebenfalls ab 2017 wird als Voraussetzung für alle BLV-Ausbilder der neue BLV-Ausbilderleitfaden in Buchform fertiggestellt. Für die Zusendung des BLV-ALF und die Seminar- und Prüfungsunterlagen wird ein einmaliger Unkostenbeitrag von 25.- € inkl. Versandkosten erhoben, der mit den Seminargebühren zu bezahlen ist.

Vereinfachte Zulassungsvoraussetzungen zu Fachgespräch und praktischer Prüfung §11 für geprüfte BLV-Ausbilder:
BLV-Ausbilder, die vor dem 31.12.2015 die Prüfung abgelegt haben, können sich direkt zu Fachgespräch und praktischer Prüfung §11 anmelden, da sie ja bereits die Prüfung zum BLV-Ausbilder absolviert haben.
Voraussetzung:
  • Teilnahme am Grundkurs C-spezial
  • Bestätigung des Vereinsvorstandes
  • Gültiger BLV-Ausbilderausweis mit den erforderlichen Fortbildungen

BLV-Ausbilder, die keine Prüfung beim BLV absolviert haben (z.B. durch Anerkennung einer Ausbildung eines anderen Verbandes) fallen nicht unter diese vereinfachten Zulassungsvoraussetzungen und müssen beide Prüfungsteile absolvieren und die erforderlichen Prüfungsvoraussetzungen nachweisen.


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